Unterricht
Im Klavierunterricht erlernen Sie mehr als nur die Beherrschung des Instruments. Ihr Gehör wird geschult. Das Gefühl für Rhythmik wird gefördert. Das Verständnis für Musik allgemein und für musikalische Qualität ganz besonders wird geweckt.
Kinder in bestimmten Entwicklungsstufen profitieren enorm von der Schulung der Sinne durch den Klavierunterricht. Aber auch Erwachsene suchen und finden im Klavierunterricht neue Lösungen im Umgang mit sich selber und ihrem Umfeld.
Dies erwartet Sie
Ziele erreichen
Für das Erstellen von extra gewünschten Arrangements sowie für Vorbereitungen zum Erreichen spezieller persönlicher Ziele der Studentinnen und Studenten (z.B. Prüfungen oder Vorträge vor Publikum) schliessen wir, nach Offertstellung, separate Verträge ab.
Vereinbarungen und Regeln
Hier ist nur das Wichtigste zusammengefasst aufgeführt. Es gelten die jeweils bei Vertragsabschluss resp. die, nach gehöriger Ankündigung aktualisierten, detaillierten Vereinbarungen und Regeln.
- Für den regelmässigen Unterricht werden Abonnemente mit fixierten Terminen für ein Semester oder ein Jahr vereinbart.
- Für Schülerinnen und Schüler werden während den offiziellen Schulferien ihrer Schule Lektionen nur auf speziellen Wunsch vereinbart.
- Die vereinbarten Termine sind einzuhalten. Absenzen sind beidseitig (Lehrerin und Schüler) umgehend, möglichst frühzeitig anzumelden.
- Ausfallende Lektionen wegen Absenzen der Lehrerin werden während der Abonnementsdauer nachgeholt. Eine Rückerstattung ist nur möglich, falls die Lehrerin nicht pro ausgefallene Lektion minimal zwei Ersatztermine innerhalb der Abonnementsdauer vorschlagen kann. Werden Ersatztermine durch Schüler ohne triftige Gründe nicht angenommen, verwirkt der Anspruch auf Rückerstattung.
- Die Kosten ausgefallener Lektionen wegen Absenzen der Schüler ohne triftige Gründe (schicksalsbedingte Notsituationen und langfristige gesundheitliche Einschränkungen) werden grundsätzlich nicht erstattet.
- Die Vermittlung neuer Schüler wird bei Abschluss eines Abonnements für ein ganzes Semester mit einer Gutschrift in der Höhe einer Lektion vergütet.
- Lernmaterialien aus dem geistigen Eigentum der Lehrerin sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nur für das persönliche Üben verwendet und insbesondere weder ausgeliehen noch kopiert noch als Tonaufnahme weitergegeben werden. Jede öffentliche Aufführung erfordert das Einverständnis der Lehrerin.
- Die Kosten sind im Voraus, spätestens zum vereinbarten Zahlungstermin, zu entrichten.
- Im Übrigen gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts.